Wie erkenne ich seriöse Schuldnerberatung?
Seriöse Schuldnerberatungsstellen erkennen Sie ausschließlich daran, daß die Beratungsstelle von der jeweiligen Landesbehörde gem. § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO als geeignete Stelle anerkannt ist. Nur bei diesen "anerkannten" Beratungsstellen ist sichergestellt, daß die Schuldnerberatung ordnungsgemäß und fachkundig durch speziell geschultes Personal erfolgt und durch Behördenaufsicht sichergestellt ist, daß dort keine "Geschäfte mit der Armut" erfolgen.
Sollten Sie diesbezüglich Zweifel haben, wird Ihnen eine seriöse Schuldnerberatungsstelle auf Ihre Bitte hin immer das Original der behördlichen Anerkennungsurkunde vorlegen können!
Allein die sog. "Gemeinnützigkeit" ist kein Qualitätsmerkmal für seriöse Schuldner- und Insolvenzberatung; sie ist lediglich ein Hinweis darauf, daß die betreffende Einrichtung von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit ist und Spenden-bescheinigungen ausstellen darf.
Unsere Beratungsstelle pro humana e.V. ist eine anerkannte und gemeinnützige Schuldnerberatungsstelle. Sie ist vom Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg nach § 3 AGInsO Bbg. mit Bescheid vom 07.07.08 als Schuldnerberatungsstelle gem. 305 Abs. 1 InsO und vom Finanzamt Potsdam mit Bescheid vom 12.12.07als gemeinnütziger Verein anerkannt.
Weitere Informationen erhalten Sie hier: Verbraucherinsolvenz/service.brandenburg.de
Unsere Beratungsstelle steht allen Bürgern mit Wohnsitz in Brandenburg zur Verfügung.