Dauer des Verfahrens

Ihr Verbraucherinsolvenzverfahren kann innerhalb von 6 bis 8 Wochen eröffnet werden. Das gesamte gerichtliche Verfahren bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung dauert dann üblicherweise drei Jahre.

 

Verkürzung des Verfahrens

Gemäß § 300 Abs. 1 S. 2 Ziff.1 InsO, kann unter bestimmten Voraussetzungen die Dauer des Verfahren erheblich abgekürzt werden, so dass Insolvenzverfahren und Wohlverhaltensphase einschließlich Restschuldbefreiung - je nach Lage des Einzelfalles - beispielsweise insgesamt nur ein halbes Jahr andauern; auf diese Möglichkeiten sollten Sie uns ansprechen!

Die Möglichkeit einer Verkürzung des Insolvenzverfahrens/Wohlverhaltensphase besteht sowohl im Rahmen des Verbraucher- als auch des Regelinsolvenzverfahrens (Einzelfirmen pp).